Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen!

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Geburtsurkunde.
  • Ausgefüllter Meldezettel, vom Meldepflichtigen sowie Unterkunftgeber unterschrieben und datiert.

Bei Anmeldung eines Neugeborenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen, bei Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes die Sterbeurkunde!

Bei einem Umzug innerhalb von Österreich wird von der neuen Wohnsitzgemeinde im Zuge der Anmeldung der bisherige Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet. Dieser kann auf Wunsch auch als weiterer Wohnsitz (Zweitwohnsitz) beibehalten werden.

Für eine Abmeldung ins Ausland wird lediglich ein ausgefüllter Meldezettel benötigt. Sollte der Umzug innerhalb der EU erfolgen, wird die genaue neue Wohnadresse im Ausland benötigt, bei Drittstaaten lediglich der Staat.

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument.

Zuständig