Unterstützungserklärungen für Volksbegehren

Unterstützungserklärungen für Volksbegehren können online per Handysignatur oder Bürgerkarte (bmi.gv.at) bzw. persönlich - gegen Vorlage eines Lichtbildausweises - während der Amtszeiten im Meldeamt bestätigt werden.

Mit dem Zentralen Wählerregister können Unterstützungserklärungen ab Anfang 2018 bei jeder österreichischen Gemeinde bestätigt werden!

Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden: bmi.gv.at/411/

Zuständig