Jeder österreichische Staatsbürger, welcher mit Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, ist – soweit er am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat – bei der Europa-, Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahl sowie bei Volksbegehren wahlberechtigt.
Zweitwohnsitz-Gemeldete haben in der Gemeinde, in der sie mit weiterem Wohnsitz gemeldet sind, lediglich das Gemeinderatswahlrecht. Wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland liegt, kommt zum Gemeinderats- auch noch das Landtagswahlrecht.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl müssen Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen. Eine einmal erfolgte Eintragung ist im Anschluss zehn Jahre lang gültig. Formulare liegen bei allen österreichischen Vertretungsbehörden und auch am Gemeindeamt auf.
Welche Schritte Sie als AuslandsösterreicherIn unternehmen müssen, um in einer entsprechenden Wählerevidenz vermerkt zu sein (Antragstellung), lesen Sie auf den Informationsseiten des Bundesministerium für Inneres. Sie finden hier auch die entsprechenden Formulare zum herunterladen.