VOR-KlimaTicket / Schnupperticket

Foto von einem Personenzug

Gültigkeit
Die Marktgemeinde St. Andrä-Wördern stellt ein VOR-KlimaTicket (MetropolRegion) als Schnupperticket den Bewohnerinnen und Bewohnern, mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern, kostenlos zur Verfügung. Das Ticket ist gültig auf allen VOR-Linien der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland). Ausgenommen sind lediglich die Vienna Airport Lines, CAT, sowie touristische Verkehre.

Wer ist ausleihberechtigt
Die Fahrkarte kann ausschließlich von allen in der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern hauptgemeldeten Personen, maximal zwei Mal im Monat, entlehnt werden. Die Weitergabe an andere Personen ist untersagt!!

Reservierung
Das Ticket können Sie entweder über das Internet www.schnupperticket.at oder telefonisch unter Tel. Nr. +43 2242 31300 0 reservieren. Es stehen zwei KlimaTickets zur Verfügung.

Ausleihung
Die Abholung hat am Nutzungstag im Gemeindeamt (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr), jedoch nicht vor 08:30 Uhr zu erfolgen. Die Rückgabe des Tickets hat am selben Tag bzw. am nächsten Werktag bis 08:30 Uhr zu erfolgen.

Bei der Entlehnung ist die Entgegennahme des Schnuppertickets unter Vorlage eines Lichtbildausweises zu bestätigen, die Nutzungsbedingungen schriftlich zu akzeptieren und eine Kaution in Höhe von € 50,-- pro Ticket zu hinterlegen, die bei Rückgabe wieder erstattet wird.

Parteienverkehrszeiten Gemeindeamt: Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr; für die Abholung bzw. Rückgabe am Dienstag und Donnerstag am Vormittag ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung unter Tel. +43 2242 31300.

Wird die Fahrkarte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, wird dem Ausleiher eine Verspätungsgebühr von € 50,-- pro Tag verrechnet.

Haftung
Wird das VOR KlimaTicket MetropolRegion verloren oder nicht mehr zurückgebracht, sind die Kosten des Tickets der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern in der Höhe von € 860,-- (Preis 2025) zu erstatten.

10.04.2026