Für Personen, die vor 01.07.1966 in St. Andrä-Wördern, Zeiselmauer-Wolfpassing oder Muckendorf-Wipfing geboren sind bzw. für nach 01.07.1966 Geborene mit Wohnort der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt St. Andrä-Wördern, Zeiselmauer-Wolfpassing oder Muckendorf-Wipfing, sind keine Dokumente notwendig.
Für alle anderen sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern (wenn nicht vorhanden, Geburtsurkunden beider Elternteile)
Kosten:
€ 40,70