Melderecht

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

1) Wenn nicht bereits ein Mal bei einer Meldebehörde vorgelegt: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde; bei UnterkunftnehmerInnen, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, werden diese Dokumente (ausgenommen die Heiratsurkunde) durch ein aktuelles Reisedokument (Reisepass, Personalausweis etc.) ersetzt! Bei Anmeldung eines Neugeborenen ist immer die Geburtsurkunde vorzulegen!

2) Ausgefüllter Meldezettel (erhältlich hier sowie am Gemeindeamt), vom Meldepflichtigen sowie Unterkunftgeber datiert und unterschrieben.

Bei einem Umzug innerhalb von Österreich wird von der neuen Wohnsitzgemeinde im Zuge der Anmeldung der bisherige Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet. Dieser kann auf Wunsch auch als weiterer Wohnsitz (Zweitwohnsitz) beibehalten werden.

Für eine Abmeldung ins Ausland wird lediglich ein ausgefüllter Meldezettel benötigt. Sollte der Umzug innerhalb der EU erfolgen, wird die genaue neue Wohnadresse im Ausland benötigt, bei Drittstaaten lediglich der Staat.

Zuständig