Meldeangelegenheiten

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von 3 Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden. Eine Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Für sämtliche Meldefälle ist folgendes Antragsformular zu verwenden: Meldezettel; die Übermittlung des Meldezettels per E-Mail oder Fax ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen, d.h., der Meldezettel muss persönlich oder postalisch übermittelt werden!

Zuständig