Jagdpachtauszahlung

Jährlich übernimmt die Gemeinde die Auszahlung des Jagdpachtschillings. Die Genossenschaftsjagden überweisen der Gemeinde den gesamt auszuzahlenden Betrag, welcher dann über einen Zeitraum von 4 Wochen von den Grundbesitzern abgeholt werden kann. Der Auszahlungszeitraum wird auf den Amtstafeln kundgemacht.

Zuständig