Flächenwidmungsplan - Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
Die Entwürfe werden gemäß § 24 Abs. 5 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 24. Jänner bis 7. März 2019 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.