Flächenwidmungsplan - Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
Verordnungsentwurf - 47. Änderung Flächenwidmungsplan
NR |
BEREICH / KG |
WIDMUNG |
1 |
Sämtliche als erhaltenswerte Gebäude im Grünland (Geb) gewidmeten Gebäude (mit Ausnahme dreier bereits eingeschränkter Gebäude) in den Katastralgemeinden Altenberg, Greifenstein, Hadersfeld, Hintersdorf, Kirchbach, St. Andrä und Wördern. |
Geb mit Zusatzbezeichnung „Z“ Beschränkung der maximal zulässigen Bruttogeschoßfläche.
Streichung zweier, als erhaltenswerte Gebäude im Grünland gewidmeten Gebäude (Geb H6 und Geb H7)
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PLÄNE |
Die Entwürfe werden gemäß § 24 Abs. 5 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 16. April 2019 bis 28. Mai 2019 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.