Flächenwidmungs-/Bebauungsplanänderung Mai 2024

Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen - Datei herunterladen (8.24 MB)
Verordnungsentwurf - 52. Änderung Flächenwidmungsplan

Bebauungsplan - Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen - herunterladen (1.37 MB)
Verordnungsentwurf - 58. Änderung Bebauungsplan

PunktFlWPl / BBPlFlWPlBBPl
Punkt 1Umwidmung BB-A8 in BB, KG WördernFlWPlBBPl
Punkt 2Widmungsänderung BK in BW, KG WördernFlWPlBBPl
Punkt 3Widmungsänderung BA in BK, KG St. AndräFlWPlBBPl
Punkt 4Widmungsänderung Glf in Vö-PP, KG HadersfeldFlWPlBBPl

Die Entwürfe werden gemäß § 24 Abs. 5 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 bzw. gemäß § 33 und § 34 Abs.1 und 2 NÖ. NÖ Raumordnungsgesetz 2014, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 22. April bis 3. Juni 2024 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.