Flächenwidmungs-/Bebauungsplanänderung Mai 2017

Erläuterungsbericht  - örtliches Raumordnungsprogramm
Erläuterungsbericht - Bebauungsplan (mit textlichen Änderungen)

Verordnungsentwurf - 44. Änderung Flächenwidmungsplan
Verordnungsentwurf - 48. Änderung Bebauungsplan

Punkt FlWPl FlWPl BBPl
Punkt 1 Öffentliche Verkehrsflächen, KG Wördern             FlWPl             BBPl
Punkt 2 Private Verkehrsflächen, Bauland Wohngebiet, KG St.Andrä             FlWPl             BBPl
Punkt 3 Öffentliche Verkehrsflächen, KG Kirchbach             FlWPl             BBPl

Die Entwürfe werden gemäß § 25 Abs. 5 bzw. gemäß §§ 33 und 34 Abs.1 und 2 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 18. April bis 30. Mai 2017 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.