Flächenwidmungs-/Bebauungsplanänderung Dezember 2018

Flächenwidmungsplan - Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
Verordnungsentwurf - 45. Änderung Flächenwidmungsplan

Bebauungsplan - Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
Verordnungsentwurf - 50. Änderung Bebauungsplan

Punkt FlWPl FlWPl BBPl
Punkt 1 Bauland-Sondergebiet Sportzentrum, Westliches Gemeindegebiet, KG Wördern                         FlWPl                         BBPl
Punkt 2 Öffentliche Verkehrsfläche-Parkplatz, Östlich des Friedhofes, KG St.Andrä                         FlWPl                         BBPl
Punkt 3 GEB, private Verkehrsfläche, VP-Parkplatz, Burg Greifenstein, KG Greifenstein                         FlWPl                         BBPl
Punkt 4 Schloßgasse, KG Hadersfeld                         FlWPl                         BBPl
Punkt 5 Unterkirchbacherstraße, KG Kirchbach                         FlWPl                         BBPl
Punkt 6 Bebauungsweise Unterkirchbacherstr., KG Kirchbach                         BBPl

Die Entwürfe werden gemäß § 24 Abs. 5 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 bzw. gemäß § 33 und § 34 Abs.1 und 2 NÖ. NÖ Raumordnungsgesetz 2014, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 14. November bis 28. Dezember 2018 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.