Eheschließungen

Bitte folgende Unterlagen mitbringen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein

Zuständig