Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
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Punkt 1 |
KG St.Andrä, Tullnerstraße, Nussgasse |
BBPl |
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Der Entwurf gemäß §§ 33 Abs.1 und 2 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 29. Jänner bis 12. März 2018 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.