Bebauungsplanänderung Februar 2023

Erläuterungbericht für 56. Änderung Bebauungsplan - herunterladen (1.37 MB)
Verordnung 56. Änderung Bebauungsplan




Punkt 1KG Greifenstein, HauptstraßePlan - BBPlan


Die Entwürfe werden gemäß § 33 und § 34 Abs. 1 und 2 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 6. Februar 2023 bis 20. März 2023 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.