Flächenwidmungs-/Bebauungsplanänderung September 2006

Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen - Textteil
Naturschutzfachliche Stellungnahme in Hinblick auf Natura 2000-Gebiet
Verordnungsentwurf - 30. Änderung Flächenwidmungsplan
Verordnungsentwurf - 33. Änderung Bebauungsplan

Bereich

Plandarstellungen

Pkt. 1Verkehrsfläche - Webergasse, KG WördernFlächen-
widmungsplan
Bebauungs-
plan
Erläuterungs-
bericht
Pkt. 2Baulandtausch - Schloßgasse, KG HadersfeldFWPlBBPlBericht
Pkt. 3Verkehrsfläche - Hauptstraße, KG HintersdorfFWPlBBPlBericht
Pkt. 4Verkehrsfläche - Im Hanger und Haselbacherstr. KG HintersdorfFWPlBBPlBericht
Pkt. 5Widmung eines Lagerplatzes, KG St. AndräFWPlBericht
Pkt. 6Rückwidmung auf Grünland - Badesiedlung, KG AltenbergFWPlBBPl1  BBPl2Bericht 
Pkt. 7Verkehrsfläche - Wiesengasse, KG AltenbergFWPlBBPl
Pkt. 8Vereinfachung und Aktualisierung der FreigabebedingungenFWPlBericht
Die Entwürfe werden gemäß § 22 Abs. 3 NÖ. Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 bzw. gemäß § 73 Abs.1 und 2 NÖ. Bauordnung 1996, LGBl. 8200 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 28. August 2006 bis 09. Oktober 2006 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.