Flächenwidmungs-/Bebauungsplanänderung September 2008

Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
Verordnungsentwurf - 34. Änderung Flächenwidmungsplan
Verordnungsentwurf - 38. Änderung Bebauungsplan

Punkt FlWPl FlWPl BBPl
Punkt 1 Eduard-Klinger-Straße, KG Wördern FlWPl BBPl
Punkt 2 Kastanienallee, KG Altenberg FlWPl BBPl
Punkt 3 Königstetterstraße, KG St. Andrä BBPl
Punkt 4 Feldgasse, KG Wördern BBPl

Die Entwürfe werden gemäß § 22 Abs. 3 NÖ. Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 bzw. gemäß § 73 Abs.1 und 2 NÖ. Bauordnung 1996, LGBl. 8200 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 04. August bis 15. September 2008 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.