Flächenwidmungs-/Bebauungsplanänderung März 2009

Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
Verordnungsentwurf - 35. Änderung Flächenwidmungsplan
Verordnungsentwurf - 39. Änderung Bebauungsplan

Punkt FlWPl FlWPl BBPl
Punkt 1 Hauptstraße, KG Greifenstein    FlWPl   BBPl
Punkt 2 Hadersfelderweg, KG Wördern    FlWPl BBPl
Punkt 3 Unterkirchbacherstraße, KG Kirchbach   FlWPl BBPl
Punkt 4 Friedhofsiedlung   FlWPl BBPl-Übersicht
Plan 1 - Plan 2 - Plan 3
Plan 4 - Plan 5 - Plan 6

Die Entwürfe werden gemäß § 22 Abs. 3 NÖ. Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 bzw. gemäß § 73 Abs.1 und 2 NÖ. Bauordnung 1996, LGBl. 8200 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 12. Februar bis 26. März 2009 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.