Erläuterungsbericht zur geplanten Neudarstellung - Textteil 1
Erläuterungsbericht zur geplanten Neudarstellung - Textteil 2
Verordnungsentwurf - 29. Änderung Flächenwidmungsplan - Neudarstellung
Planübersicht über die Berichtigungen bei den Straßenfluchtlinien
Die Entwürfe werden gemäß § 22 Abs. 3 NÖ. Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 bzw. gemäß § 73 Abs.1 und 2 NÖ. Bauordnung 1996, LGBl. 8200 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 8. August 2005 bis 19. September 2005 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.
Der Flächenwidmungsplan besteht nun aus 13 Planblättern. Auf dem Planblatt Nr. 11 - Legende - werden die verschiedenen Planzeichen erklärt. Jedes Planblatt hat die Größe A1.
Die einzelnen Blätter sind auf der Übersicht einzelnen abrufbar. Die Downloadzeiten können auf Grund der verschiedenen Einzelinhalte verschieden groß sein.