Flächenwidmungsplanänderung April 2019

Datei herunterladen: PDFFlächenwidmungsplan - Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
Datei herunterladen: PDFVerordnungsentwurf - 47. Änderung Flächenwidmungsplan

NR BEREICH / KG WIDMUNG
1 Sämtliche als erhaltenswerte Gebäude im Grünland (Geb) gewidmeten Gebäude (mit Ausnahme dreier bereits eingeschränkter Gebäude) in den Katastralgemeinden Altenberg, Greifenstein, Hadersfeld, Hintersdorf, Kirchbach, St. Andrä und Wördern.

Geb mit Zusatzbezeichnung „Z“ Beschränkung der maximal zulässigen Bruttogeschoßfläche.
Streichung zweier, als erhaltenswerte Gebäude im Grünland gewidmeten Gebäude (Geb H6 und Geb H7)

Datei herunterladen: PDFPLÄNE

Die Entwürfe werden gemäß § 24 Abs. 5 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 16. April 2019 bis 28. Mai 2019 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.