Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Es besteht die Möglichkeit, sich mittels ID Austria über die App "Digitales Amt" anzumelden. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht haben, muss der Meldezettel dem Meldeamt im Original vorgelegt werden. Diesen finden Sie online unter https://www.oesterreich.gv.at bzw. liegt dieser in Papierform im Gemeindeamt auf. Der Meldezettel muss vom Unterkunftgeber sowie vom Meldepflichtigen datiert und unterschrieben sein!
Bei persönlicher Anmeldung benötigen Sie weiters folgende Dokumente, sofern diese nicht bereits im Vorfeld einer Meldebehörde vorgelegt wurden: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Heiratsurkunde. Unterkunftnehmer, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen ein aktuelles Reisedokument (Reisepass, Personalausweis etc.) vorlegen!
Bei einem Umzug innerhalb von Österreich wird von der neuen Wohnsitzgemeinde im Zuge der Anmeldung der bisherige Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet. Dieser kann auf Wunsch - vorausgesetzt man ist selbst Eigentümer - auch als Zweitwohnsitz beibehalten werden.
Für eine Abmeldung ins Ausland wird lediglich ein ausgefüllter Meldezettel benötigt. Sollte der Umzug innerhalb der EU erfolgen, wird die genaue neue Wohnadresse im Ausland benötigt, bei Drittstaaten reicht lediglich der Staat.