Bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein