Was ist die Handy-Signatur?
Mit der Handy-Signatur können Sie einfach, schnell und kostenlos Ihre Identität im Internet nachweisen.
Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift nutzen Sie die Handy-Signatur ganz ähnlich wie Ihre Anmeldung beim e-Banking. Alles was Sie dafür benötigen, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.
Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos.
Funktionen
Die Handy-Signatur ist Ihre rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Das Mobiltelefon ist auch Ihr virtueller Ausweis, mit dem Sie Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben können.
Aktivierung und Verwendung der Handy-Signatur sind vollkommen kostenlos. Sie erlaubt Ihnen einen komfortablen Einstieg in zahlreiche Internetdienste von Verwaltung und Wirtschaft, z.B.: Online Amtswege, wie
- FinanzOnline
- Versicherungsdatenabfrage
- Neues Pensionskonto
- Elektronisches Postamt (Sie bekommen [Behörden-]Post sicher elektronisch zugestellt)
- PDF signieren
- Datentresor
- und vieles mehr
Die Aktivierung der Handysignatur ist auch im Bürgerservice der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern möglich, jedoch ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter +43 2242 31300 23 unbedingt notwendig!
ACHTUNG: Aus Sicherheitsgründen müssen Personen, die um eine Handy-Signatur werben, im Zuge der Identitätsfeststellung ab sofort neben dem (schon bisher erforderlichen) Ausweisdokument immer ein 2. Dokument vorlegen, aus dem sich die Identität der werbenden Person ergibt. Nur wenn die Daten beider vorgelegten Dokumente übereinstimmen, darf die Handy-Signatur aktiviert werden.
Das 2. vorzulegende Dokument muss nicht unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis sein. Es genügen die in Folge aufgezählten oder vergleichbar vertrauenswürdige Dokumente: E-Card, Bankomatkarte, Kreditkarte, Studierendenausweis, Berufsgruppenausweise, Wiener Linien Jahreskarte, ÖBB Klimaticket.
Die Daten des 2. vorzulegenden Dokuments werden nicht erfasst oder gespeichert, es erfolgt lediglich ein Plausibilitätsabgleich mit dem Ausweisdokument.
Bitte beachten Sie, dass Handy-Signaturen ab sofort nur noch nach dem erfolgten Abgleich der 2 vorzulegenden Dokumente aktiviert werden!