Informationen zu Veranstaltungen

Öffentlich zugängige Veranstaltungen:

Gemäß § 4 Abs. 2 des NÖ Veranstaltungsgesetzes sind Veranstaltungen bei der Gemeinde des Veranstaltungsortes spätestens vier Wochen bzw. bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Achtung: Bei den Fristen zur Einbringung der Anmeldung handelt es sich um Fallfristen. Dies bedeutet, dass verspätet eingebrachte Anmeldungen zurückzuweisen sind und eine Durchführung der Veranstaltung unzulässig ist.
Bitte verwenden Sie dazu das Formular Datei herunterladen: PDFVeranstaltungsanmeldung nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz.
Der Datei herunterladen: PDFLeitfaden für Veranstalter zum NÖ Veranstaltungsgesetz soll zur Hilfestellung dienen. Ebenso die Datei herunterladen: PDF9 Punkte für eine verantwortungsvolle Festkultur sowie die Datei herunterladen: PDFInformationen für Veranstalter betreffend Verantwortung, Jugendgesetz und Auszüge aus dem NÖ Veranstaltungsgesetz.
Den genauen Gesetzestext finden Sie auf http://www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich unter dem Titel NÖ Veranstaltungsgesetz.
Für Veranstaltungsanmeldungen ist Ihnen das Bürgerservice, Tel. 02242/31300-0, während der Amtsstunden, behilflich. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln, Tel. 02272/9025.

 

Weitere wichtige Hinweise für Veranstalter:

Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten, von der Behörde bewilligten, Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Veranstaltungsbetriebsstätten bereits bei der Anmeldung der Veranstaltung entsprechend bewilligt sein müssen.
Für Betriebsstättengenehmigungen, die keine Gewerbebetriebe sind, ist das Bauamt, Tel. 02242/31300-30 zuständig.
Bitte vergessen Sie nicht die AKM und die Datei herunterladen: PDFLustbarkeitsabgabe bei Kartenverkauf anzumelden. Die Gemeinde leitet die Anmeldung an die örtliche Polizeiinspektion, die Bezirkshauptmannschaft Tulln (Fachgebiet Polizei), die Arbeiterkammer NÖ sowie die Wirtschaftskammer NÖ weiter.

 

Private Veranstaltungen:

Wie z.B. diverse Privatfeiern, Gartenparties, private Flohmärkte und Veranstaltungen mit Grill- bzw. Lagerfeuer.
Schriftliche Meldung 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

Datei herunterladen: PDFVeranstaltungsmeldung Allgemein
Datei herunterladen: PDFVeranstaltungsmeldung Allgemein mit Feuer

 

Veranstaltungen in gemeindeeigenen Objekten:

Schriftliche Meldung 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

 

Alte Schule in Greifenstein:

Die Alte Schule befindet sich in der Katastralgemeinde Greifenstein in der Hadersfelderstraße 1. Ausstattung für ca. 120 Personen, schönes Ambiente für Feiern und Trauungen.
Zur Verfügung stehen Erdgeschoß, Obergeschoß, Garten und Küche sowie ein Kellergewölbe (dieses allerdings nur bei trockener Witterung).

Datei herunterladen: PDFVeranstaltungsanmeldung Alte Schule Greifenstein

 

Kulturhaus (Alter Pfarrhof) in St. Andrä:

Das Kulturhaus befindet sich in der Katastralgemeinde St. Andrä, Monsignore-Josef-Luger-Platz 2, direkt neben der Kirche. Darin untergebracht sind das Kulturcafe und das Standesamt (Trauungszimmer). Angemietet werden können:
Ausstellungsräume und Foyer (z.B. für Ausstellungen oder Agapen)
Mehrzweck-Saal im Dachgeschoß (z.B. für Seminare und Vorträge)
Mainstreet-Saal (z.B. für kleine Konzerte, Präsentationen, Lesungen, Filmvorführungen, priv. Feiern etc.).
Achtung: Die Gastronomie erfolgt ausschließlich über das Kulturcafé!

Datei herunterladen: PDFVeranstaltungsanmeldung Kulturhaus St. Andrä

 

Musikschul-Saal der Harald-Godai-Volksschule in St. Andrä:

Nur für ortsansässige Vereine (z.B. Ball-Veranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen)

Datei herunterladen: PDFVeranstaltungsanmeldung Musikschul-Saal
Datei herunterladen: PDFVeranstaltungsanmeldung Musikschul-Saal mit Volksschul-Turnsaal

 

Kartenverkauf:

Alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen, sofern für den Besucher ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, unterliegen der Lustbarkeitsabgabe. Der Veranstalter hat bei der Abgabenbehörde eine schriftliche Abgabenerklärung einzureichen. Die Abgabe ist vom Veranstalter bis zum 15. des der Durchführung der Veranstaltung nächstfolgenden Kalendermonats zu erklären und zu entrichten.

Datei herunterladen: PDFErklärung Lustbarkeitsabgabe

 

Musik:

Bei Veranstaltungen, die in irgendeiner Weise mit Musik verbunden sind, wie z.B. Konzerte aller Art, Bälle, Frühschoppen, Zeltfeste, Tanzunterhaltungen, etc. muss bei der AKM eine Lizenz für die Musiknutzung erworben werden.

Anmeldung AKM

 

Transparente:

Es besteht die Möglichkeit, in der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern stattfindende, öffentliche Veranstaltungen durch Anbringen eines Transparentes auf gemeindeeigenen Transparentständern anzukündigen. Die Dauer der Anbringung ist mit 14 Tagen begrenzt.
Zwei Transparentständer mit insgesamt 6 Feldern á 290 cm breit u. 95 cm hoch stehen zur Verfügung:
1. B14 – Wienerstraße im Bereich Nr. 14a – 2 Felder untereinander
2. B14 – Wienerstraße im Bereich Nr. 22 – 4 Felder, je zwei nebeneinander

Datei herunterladen: PDFAnmeldung zur Anbringung von Transparenten

 

Plakatständer:

Plakatieren ist auf den im gesamten Gemeindegebiet aufgestellten 23 Plakatwänden, in dem dafür vorgesehenen, allgemeinen Bereich kostenlos möglich. Aktuelle Veranstaltungen dürfen nicht überklebt werden.
Das Aufstellen von Plakatständern bedarf einer Genehmigung und ist kostenpflichtig.

Datei herunterladen: PDFAnmeldung zum Aufstellen von Plakatständern