Flächenwidmungs-/Bebauungsplanänderung Februar 2022

Erläuterungsberichte zu den geplanten Änderungen zum Download 
Bericht - 51. Änderung des Flächenwidmungsplanes - pdf herunterladen (7 MB)
Bericht - 55. Änderung Bebauungsplan - pdf herunterladen (1.6 MB)

Verordnungsentwurf - 51. Änderung Flächenwidmungsplan (0.01 MB)
Verordnungsentwurf - 55. Änderung Bebauungsplan (0.22 MB)

PunktFlWPlFlWPlBBPl
Punkt 1Bauland Wohngebiet südlich der Greifensteiner und Königstetter Straße (ausgenommen Grundstücke der „ersten Bauplatztiefe“, welche überwiegend über die Greifensteiner und Königstetter Straße erschlossen werden, und wenige Grundstücke nördlich und südlich der Kernstockstraße, KG St. Andrä und KG Wördern.
Bauland Wohngebiet nördlich der Lehnergasse und dem Kirchenweg, KG St. Andrä
Bauland Wohngebiet nördlich der Greifensteiner Straße im Bereich zwischen der Drosselgasse und Dohlengasse, KG Wördern.
Festlegung des Zusatz „maximal 2 Wohneinheiten“ (BW-2WE) im Bauland Wohngebiet
FWPl -Pläne Pkt. 1 (0.67 MB)

BBPlan - Kenntlichmachung Pkt. 1 (1.47 MB)

Punkt 2
Festlegung eines Bezugsniveaus, KG Wördern

BBPlan Pkt.2 herunterladen (0.59 MB)








Die Entwürfe werden gemäß § 24 Abs. 5 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 bzw. gemäß § 33 und § 34 Abs.1 und 2 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 17. Februar 2022 bis 31. März 2022 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.