Gemeinderatswahl 2010

Gemeinderatswahl 2010

BRIEFWAHL:

 

Mit der Wahlkarte können Sie Ihre Stimme im Wege der Briefwahl vom Inland oder vom Ausland aus sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben! ACHTUNG: Die Wahlkarte muss bis spätestens 14.03.2010, 06.30 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde einlangen!

 

  • Legen Sie einen Stimmzettel in das Wahlkuvert

  • Geben Sie das Wahlkuvert in diese Wahlkarte und kleben Sie diese zu

  • Geben Sie die eidesstattliche Erklärung ab, indem Sie in die obige Rubrik Ihre eigenhändige Unterschrift eintragen

  • Legen Sie die verschlossene Wahlkarte in das Überkuvert

  • Übermitteln Sie das Überkuvert so bald wie möglich persönlich, durch Boten/Botin oder per Post an die Gemeindwahlbehörde

 

 

WAHL IN EINER ANDEREN SPRENGELWAHLBEHÖRDE AM WAHLTAG:

 

  • Für die persönliche Stimmabgabe vor jeder Sprengelwahlbehörde Ihrer Gemeinde durch Abgabe der Wahlkarte

  • Durch Übermittlung der unterschriebenen Wahlkarte per Boten/Botin an die für Sie zuständige Sprengelwahlbehörde bis zum Schließen des Wahllokals

 

 

WAHL VOR DER BESONDEREN (FLIEGENDEN) WAHLBEHÖRDE:

 

  • Bei Bettlägrigkeit oder behördlicher Freiheitsbeschränkung unter Angabe des Besuchsortes durch Abgabe der Wahlkarte vor der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde. Außerdem können auch        andere anwesende Personen, die über eine Wahlkarte dieser Gemeinde verfügen, vor der besonderen Wahlbehörde wählen.

 

 

ACHTUNG:

 

Abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene

Wahlkarten darf die Gemeinde ausnahmslos nicht ersetzen!

 

 

 

Datei herunterladen: PDF Wahlkartenantrag zum Download

Datei herunterladen: PDF  Kundmachung betreffend die Wahlvorschläge der wahlwerbenden Parteien

 

10.02.2010