Volkshochschule St. Andrä-Wördern

Volkshochschule St. Andrä-Wördern

ANMELDUNG
Die Anmeldung kann persönlich während der Amtsstunden in den Räumlichkeiten der Gemeinde sowie per Telefax und per Post (mit dem Anmeldeformular) oder per E-Mail und mittels beiliegendem Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und begründet die Pflicht zur Bezahlung der Kursgebühr. Die Anmeldung hat spätestens am 14. Tag vor Kursbeginn zu erfolgen. Spätere Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Sie bekommen nach der Anmeldung einen Zahlschein von der Gemeindeverwaltung zugeschickt. Kursanmeldungen sind auch bei den Referenten möglich, wo Sie sich über Kursinhalte informieren können. Telefon: 0676/6505073.


KURSGEBÜHR
Die Kursgebühr ist am Tag des ersten Kurstages fällig. In ihr sind – so weit im Kursprogramm nicht anders angegeben ist- keine Kosten für Skripten, Lehrbücher, benötigte Materialien o.ä. enthalten. Es gilt zu beachten, dass die rechtzeitige Bezahlung des Kursbeitrages die Voraussetzung für die Teilnahme ist. Verspätete Anmeldungen ziehen keinen Anspruch auf Minderung des Kursbeitrages mit sich.
Die Einzahlungsbestätigungen müssen bei Beginn des Kurses beim Kursleiter vorgewiesen werden. 


MINDESTTEILNEHMERZAHL
Die Abhaltung eines Kurses ist an die MindestteilnehmerInnenzahl von 6 Personen gebunden, soferne im Kursprogramm nicht eine andere MindestteilnehmerInnenzahl angeführt ist. Wird die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht, so kann der Kurs dennoch als Kleingruppenkurs durchgeführt werden, wenn sich alle TeilnehmerInnen mit dem im Einzelfall festzulegenden Mehrpreis einverstanden erklären. 


ABMELDUNG
Eine Abmeldung von einem bereits gebuchten Kurs ist kostenfrei bis zum einschließlich 8. Tag vor Kursbeginn möglich. Danach muss eine Stornogebühr eingehoben werden, es sei denn, es wird ein(e) ErsatzteilnehmerIn namhaft gemacht. Die Stornogebühr beträgt bei Abmeldungen vom 8. Tag bis zum 2. Tag vor dem ersten Kurstermin 20% der Kursgebühr. Muss ein Kurs abgesagt werden, erfolgt eine schriftliche oder telefonische Verständigung  der angemeldeten KusteilnehmerInnen bis spätestens vor dem Kursbeginn. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen. 


KURSBEGINN
Eine Verständigung durch die Volkshochschule erfolgt nur bei Absage oder Verschiebung, ansonsten findet der Kurs statt. 


TEILNAHMEBESTÄTIGUNG
Nach Beendigung des Kurses erhalten die TeilnehmerInnen bei regelmäßigem Besuch (mindestens 75% der Lehreinheiten) auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
Kursräumlichkeiten: Die Volkshochschule verfügt kaum über eigene Räumlichkeiten zur Abhaltung ihrer Kurse. Sie ist nur eingemietet und muss daher die Bedingungen der Vermieter erfüllen (Rauchverbot, Tragen von Hausschuhen, etc.) Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist erst zu Kursbeginn (wenn der Raum frei ist, frühestens 15 Minuten davor) möglich. 


KURSE IM BEREICH GESUNDHEIT UND BEWEGUNG
Die Teilnehmer an Kursen im Bereich Gesundheit und Bewegung müssen die dafür notwendigen allgemeinen gesundheitlichen und konditionellen Voraussetzungen erfüllen. 


PROGRAMMÄNDERUNGEN
Diese bleiben der Volkshochschule vorbehalten, ebenso Druckfehler. 


CERT – NÖ BILDUNGSFÖRDERUNG
Die VHS St. Andrä-Wördern ist durch Beschluss des Vorstandes vom 22. September 2009 Vollmitglied des Niederösterreichischen Landesverbandes. Alle VHS Niederösterreichs, daher auch die VHS St. Andrä-Wördern, haben das CERT NÖ verliehen bekommen, mit Hilfe dessen alle als offizielle Aus- und Weiterbildungsträger des Landes Niederösterreich ausgewiesen wurden. Mit der NÖ Bildungsförderung unterstützt das Land NÖ in Niederösterreich wohnhafte Personen, die einen berufsspezifischen Weiterbildungskurs bei einem in Niederösterreich zertifizierten Bildungsträger (Kursinstitut) absolviert haben, durch einen finanziellen Zuschuss. Auch wir, die VHS St.Andrä Wördern, ist hier zertifiziert, damit auch Sie diese Förderung nutzen können, Qualitätssicherung ist ja für uns eine Selbstverständlichkeit!
Nähere Auskünfte im VHS-Büro! 


AK-BONUS EINLÖSBAR
Verschiedene Kurse können Sie mit dem AK-Bildungsbonus bei uns bezahlen. Den Bildungsbonus können Sie jährlich unter der Bildungsbonus-Bestellhotline 05-7171-1234 (NÖ) oder 0800-311311 (Wien) anfordern. 


INTEGRATIONSVEREINBARUNG
Die Integrationsvereinbarung verpflichtet bestimmte MigrantenInnen zum Besuch von Lese- und Schreibkursen und/oder eines Integrationskurses. Die VHS St.Andrä Wördern ist zertifiziert, um die entsprechenden Kurse anbieten und Prüfungen abnehmen zu dürfen. Mit dem Österreichischen Integrationsfonds ist vereinbart, dass einzelne Kurse als Teilkurse zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung anerkannt werden können. 


DOWNLOADS
Datei herunterladen: PDFKursprogramm Sommer 2010
Datei herunterladen: PDFAnmeldeformular

Amtsstunden von OSR Franz Müllner: jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindeamt St. Andrä-Wördern; E-Mails an vhs@staw.at

21.12.2009