Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
Verordnungsentwurf - 37. Änderung Bebauungsplan
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Punkt 1 |
KG Kirchbach, Unterkirchbacherstraße |
BBPl
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Punkt 2 |
KG St. Andrä, Greifensteinerstraße |
BBPl
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Die Entwürfe werden gemäß § 22 Abs. 3 NÖ. Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 bzw. gemäß § 73 Abs.1 und 2 NÖ. Bauordnung 1996, LGBl. 8200 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 13. Dezember 2007 bis 24. Jänner 2008 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.