Flächenwidmungs-/Bebauungsplanänderung April 2007

Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen
Verordnungsentwurf - 31. Änderung Flächenwidmungsplan
Verordnungsentwurf - 36. Änderung Bebauungsplan

Punkt 1 Eduard-Klinger-Straße
KG St. Andrä und KG Wördern
FWPl BBPl

Die Entwürfe werden gemäß § 22 Abs. 3 NÖ. Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 bzw. gemäß § 73 Abs.1 und 2 NÖ. Bauordnung 1996, LGBl. 8200 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 25. April bis 06. Juni 2007 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.