Flächenwidmungs-/Bebauungsplanänderung August 2005

Naturschutzfachliche Stellungnahme - Teil 1
Naturschutzfachliche Stellungnahme - Teil 2
Verordnungsentwurf - 27. Änderung Flächenwidmungsplan
Verordnungsentwurf - 29. Änderung Bebauungsplan

Bereich

Plandarstellungen

Baulandtausch - Weingraben, Ort Haselbach, KG HintersdorfFlächen-
widmung
Bebauungs-
plan
Erläuterungs-
bericht

Die Entwürfe werden gemäß § 22 Abs. 3 NÖ. Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 bzw. gemäß § 73 Abs.1 und 2 NÖ. Bauordnung 1996, LGBl. 8200 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 16. August 2005 bis 27. September 2005 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.