Europawahl 2024

Flagge von Europa

Stichtag:

  • 26. März 2024

Wahltag:

  • 9. Juni 2024

Wer ist wahlberechtigt:

  • Österreicher, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, wenn bis zum Stichtag (26. März 2024) ein entsprechender Antrag bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich gestellt wurde. ACHTUNG: Eine spätere Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz ist nicht möglich
  • Auslandsösterreicher, die bis spätestens 24. April 2024 einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt haben
  • Wenn nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung ein Ausschluss vom Wahlrecht besteht

Wahlkarten:

Downloads:


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

21.03.2024